Rechtsgutachter: „ar.islamway.net“, mit über 40.000 Rechtsgutachten gilt diese Internetseite als eine der umfangreichsten derartigen Ratgeberseiten Internetseiten, die sich auf die Einladung zum Islam (arab. Da’wa) spezialisiert haben.
Datum des Rechtsgutachtens: 19.11.2014
(Institut für Islamfragen, dh, 9.1.2016) Frauen werden bei einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen versklavt. In solchen Fällen dürfen die Muslime die Frauen nicht töten, die an dem Krieg nicht teilgenommen haben. Die Frauen, die [von Muslimen] gefangen genommen werden, gelten als Sklavinnen.
… Wenn Muslime Kriegsbeute machen, gelten Frauen und Kinder als Kriegsbeute. Versklavt werden nicht nur die Ehefrauen der Kämpfer [die gegen die Muslime gekämpft haben] oder die Frauen, die an dem Krieg [gegen die Muslime] teilgenommen haben. Alle Frauen der Länder oder Städte, die von Muslimen eingenommen werden, gelten als Sklavinnen. … Die Versklavung ist berechtigt, wenn die Ungläubigen die Einladung zum Islam (arab. Da’wa) oder die Zahlung von Tribut [an die muslimischen Kämpfer] abgelehnt haben.
Quelle: http://ar.islamway.net/fatwa/61813/%D8%A3%D8%AD%D9%83%D8%A7%D9%85-%D8%B3%D8%A8%D8%A7%D9%8A%D8%A7-%D8%A7%D9%84%D9%86%D8%B3%D8%A7%D8%A1