Prügelstrafen werden öffentlich im Beisein zahlreicher Schaulustiger an Beschuldigten vollzogen
(Institut für Islamfragen, dk, 04.12.2017) Nach einem Bericht von Amnesty International vom 17. Mai 2017 ratifizierte die indonesische Provinz Aceh (an der nördlichen Spitze Sumatras) 2014 das islamische Strafrecht durch das Provinzparlament. Es sei am 23. Oktober 2015 rechtskräftig geworden.
Das Gesetz sähe in einigen Fällen bis zu 200 Schläge mit einem Bambusstock als Strafe vor. Zu den strafbaren Handlungen gehörten: Einvernehmliche Intimitäten oder sexuelle Handlungen von nicht-verheirateten Paaren, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, homosexuelle Beziehungen, der Genuss oder Verkauf von Alkohol und Spiele um Geld (gambling).
Der Vollzug der Strafen (caning) würde regelmäßig öffentlich durchgeführt. Große Mengen von Schaulustigen würden dabei zusehen und Fotos und Videos machen. Dies würde die Erniedrigung und auch das Leiden der Geprügelten vergrößern. 2015 seien mindestens 108 Menschen öffentlich in Aceh geprügelt worden, 2016 mindestens 100 Menschen.
Im April 2016 sei dieses Gesetz zum ersten Mal auf Nicht-Muslime angewandt worden, als eine Christin 28 Schläge bekommen habe, weil sie Alkohol verkauft haben soll. Eigentlich sei nach internationalen Menschenrechtsstandards jede Form körperlicher Strafe verboten. Körperstrafen gelten gemäß internationalem Recht als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder werde sogar als Folter betrachtet.
Quelle: Bericht, Amnesty International, 17.5.2017 (https://www.amnesty.org/en/latest/news/2017/05/indonesia-revoke-the-caning-sentence-of-gay-men-in-aceh/): „Indonesia: Revoke the caning sentence of gay men in Aceh“