Rechtsgutachter: Islamweb, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
Nummer des Rechtsgutachtens: 333928
Datum des Rechtsgutachtens: 31.08.2016
(Institut für Islamfragen, dh, 23.1.2017)
„In der Sunna [hier ist gemeint: in den schriftlich niedergelegten Aussagen Muhammads] ist es authentisch bezeugt, dass ein Gläubiger [jeder Gläubige] im Paradies zwei Frauen aus dem diesseitigen Leben und mindestens zwei Jungfrauen [himmlische Geschöpfe] erhält. Einige Gläubige erhalten siebzig Jungfrauen. In Sahih Muslim [einer Überlieferungssammlung, die zusammen mit Sahih al-Bukhari im sunnitischen Islam als zweitwichtigste Quelle nach dem Koran betrachtet wird] sagt Allahs Prophet [Muhammad]: – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – Der Geringste im Paradies erhält zwei Jungfrauen. In Sahih al-Bukhari heißt es: ‚Jeder erhält im Paradies zwei Jungfrauen‘.
Imam Ahmad [gemeint ist Ahmad Ibn Hanbal, der Gründer einer der sunnitischen Rechtsschulen] zitierte: ‚Der Geringste im Paradies erhält 72 Jungfrauen zusätzlich zu seinen Frauen aus dem diesseitigen Leben.‘“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=333928