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(Institut für Islamfragen, dh, 08.04.2017)
Diese Aussage steht sowohl im Koran als auch in der Überlieferung [die die Aussagen und Taten Muhammads berichten]. … Allah, er sei erhoben, sagt: „… ihr werdet siegen, wenn ihr gläubig seid“ (Sure 3,139), und: „Nein! Das Buch der Rechtschaffenen ist gewiß in ‚Illijun“ (Sure 83,18).
In der Überlieferung sagt der Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm: „Der Islam hat die Oberhand. Keiner darf die Oberhand über dem Islam haben.“
Da der Islam die Oberhand hat, gilt dies auch für die Muslime, d.h., die haben die Oberhand, keiner darf die Oberhand über sie haben.
Einige der praktischen Konsequenzen dieser Aussage wurden von islamischen Gelehrten folgendermaßen zusammengefasst:
- Ein Ungläubiger darf nicht über einen Muslim regieren. Ein Ungläubiger darf keine Muslimin heiraten.
- Ein Ungläubiger darf keinen Muslim versklaven.
- Kein Friedensvertrag mit den Ungläubigen darf nach ihrem Willen geschlossen werden.
- Die Juden und Christen dürfen keine Häuser bauen, die genauso hoch wie die Häuser der Muslime oder höher als sie sind. Sie dürfen auch nicht auf den Plätzen der Anführer sitzen.
- Die Ungläubigen dürfen in Ländern der Muslime nicht zu ihren Religionen einladen.
- Gleichberechtigung unter den Religionen [zwischen Islam, Christentum und Judentum] darf unter dem Vorwand der Gleichheit der Religionen oder der Freundschaft unter den Religionen nicht gewährt werden.
- Wenn die Eltern eines Kindes unterschiedlichen Religionen angehören, übernimmt das Kind die Religion des muslimischen Ehepartners.
- Ein Muslim darf nicht hingerichtet werden, wenn er einen Ungläubigen getötet hat.
- Ein Richter muss Muslim sein. Ein Nicht-Muslim darf nicht als Richter tätig sein.
- Ein Richter für das Zivilrecht darf keine Urteile in Zusammenarbeit mit einem muslimischen Richter fällen.
- Zivilgesetze dürfen nicht auf Kosten der islamischen Gesetze durchgesetzt werden.
Quelle: http://ar.islamway.net/article/1161/%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%B3%D9%84%D8%A7%D9%85-%D9%8A%D8%B9%D9%84%D9%88-%D9%88%D9%84%D8%A7-%D9%8A%D8%B9%D9%84%D9%89-%D8%B9%D9%84%D9%8A%D9%87