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Datum: 22.02.2017
(Institut für Islamfragen, 27.2.2017)
„… Wenn sie das Glaubensbekenntnis ausspricht [Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad ist sein Gesandter], aber nicht betet, gilt sie nicht als Muslima. In diesem Fall können Sie ihr die Religion Ihrer Kinder nicht anvertrauen. Es spielt keine Rolle dabei, ob sie den Kindern den Islam beibringt oder nicht. Es wäre besser, wenn Sie sich von ihr scheiden ließen. Falls Sie sie jedoch als Ehefrau behalten möchten, sollten Sie keine Kinder von ihr bekommen!“
Quelle: http://ar.islamway.net/fatwa/74529/%D8%B2%D9%88%D8%AC%D8%AA%D9%8A-%D8%A7%D9%84%D8%A3%D8%AC%D9%86%D8%A8%D9%8A%D8%A9-%D8%BA%D9%8A%D8%B1-%D9%85%D9%82%D8%AA%D9%86%D8%B9%D8%A9-%D8%A8%D8%A7%D9%84%D8%A5%D8%B3%D9%84%D8%A7%D9%85?ref=w-new-e