Das Ägyptische Zentrum für Rechtsgutachten, das u. a. das ägyptische Justizministerium berät. Es steht unter der Leitung des Großmuftis von Ägypten und setzt sich aus Rechtsgelehrten der al-Azhar-Universität in Kairo zusammen.
Nummer des Rechtsgutachtens: 130
Datum des Rechtsgutachtens: 05.09.2007
(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018)
„Islamisch gesehen, spricht nichts dagegen, dass eine Frau Medikamente einnimmt, um ihre Periode zu verschieben, wenn ein Arzt beteiligt ist und es keine negativen Folgen für ihre Gesundheit hat. Trotzdem ist es besser, Allah zu gehorchen, die Periode zu bekommen und infolgedessen während der Periode nicht zu fasten; es wird mehr [von Allah] belohnt.“
Quelle: http://dar-alifta.org/AR/ViewFatwa.aspx?ID=11163&LangID=1&MuftiType=0