Dürfen muslimische Kinder in einem nicht-muslimischen Land aufwachsen?

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachter: „Islamweb“, eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

Datum des Rechtsgutachtens: 04.01.2017
Nummer des Rechtsgutachtens: 343543

(Institut für Islamfragen, dh, 15.07.2018)

Frage:

„Ich bin Familienvater und lebe mit zwei Kindern und einer vornehmen Ehefrau in Ägypten. Wie Sie wissen, ist das Leben in Ägypten schwierig. Ich gehöre jedoch zur Mittelschicht und führe ein stabiles Leben. Ich habe nun ein Einwanderungsvisum nach Amerika beantragt und habe es auch bekommen. Aber ich zögere noch, dorthin auszureisen, obwohl ich es für ein besseres Leben und eine bessere Bildung für meine Kinder tun würde. Dieser Schritt könnte die Zukunftsaussichten meiner Kinder verbessern.

Wohlgemerkt, trotz des stressigen Lebens hier haben meine Frau und ich uns daran gewöhnt. Aber im Augenblick beschäftigen wir uns sehr stark mit der Zukunft unserer Kinder (12 und 15 Jahre). Ich bitte um Rat.“

Antwort:

„Die richtige Umgebung ist nützlicher für die Kinder als ein luxuriöses Leben und ein höherer Bildungsstandard. Zweifellos ist es ratsamer für einen Vater, eine islamische Umgebung für seine Kinder zu wählen, wo die islamischen Sitten und Moral Beachtung finden, und wo die althergebrachte Lebensweise den Menschen hilft, Allah – er sei erhoben – anzubeten.

Es ist offensichtlich, welch schlechte Sitten, frevlerische Gewohnheiten und welch verdorbener Glaube in dem [von Ihnen] anvisierten Land [d.h. Amerika] herrschen.“

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=343543

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.