Zivilrechtliche Streitfälle in der Grenzregion zur Türkei konnten bisher an Schariagerichte verwiesen werden
(Institut für Islamfragen, dk, 10.01.2018) Die Washington Post berichtete am 9. Januar 2018 über eine Gesetzesänderung durch das griechische Parlament vom 9. Januar 2018. Das griechische Parlament habe den Einfluss und die Zuständigkeiten der Islamischen Gerichtshöfe für die etwa 100.000 griechischen Muslime in der Grenzregion zur Türkei eingeschränkt und damit Verfahrensregeln abgeschafft, die dort in der Grenzregion seit über 90 Jahren gegolten hätten.
Diese alten Verfahrensregeln hätten die Zuständigkeit der griechischen Gerichte beschnitten und Fälle der Türkisch-sprechenden Minorität an Scharia-Gerichte verwiesen. Diese Regelung ginge zurück auf alte Verträge zwischen der Türkei und Griechenland nach dem 1. Weltkrieg. Eine Muslimin in der nordöstlichen Stadt Komotini hätte dagegen geklagt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe ihr in diesem Erbschaftstreit Recht gegeben.
Quelle: Artikel, Washington Post, 09.01.2018 (https://www.washingtonpost.com/world/europe/greece-to-limit-sharia-law-after-european-court-challenge/2018/01/09/317767da-f536-11e7-9af7-a50bc3300042_story.html?utm_term=.e812f1b5dabc): „Greece limits Sharia law after European Court challenge“