Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.

Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.

 

Rechtsgutachten bezüglich Aischas Alter zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung mit Muhammad

(Institut für Islamfragen, dh, 11.06.2019) Frage: „In einer Zeitung habe ich die Überschrift gelesen: ‚Ein junger Journalist korrigiert für die prominenten, muslimischen Geistlichen einen 1000 Jahre alten Fehler!‘. Der Inhalt dieses Artikels kann in den folgenden 3 Punkten zusammengefasst werden: … “

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Einflussreicher saudischer Rechtsgelehrter sieht Tötung von Apostaten nicht im Widerspruch zur Glaubensfreiheit

(Institut für Islamfragen, dh, 31.10.2018) Ist nun die Annahme einer Religion eine freiwillige oder eine erzwungene Entscheidung?“

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Wie kann ein Heiratswilliger vor der Eheschließung herausfinden, ob die Frau [die er im Blick hat] sympathisch und fruchtbar ist?

(Institut für Islamfragen, dh, 02.12.2018) Frage: „In einer edlen, prophetischen Überlieferung heißt es: ‚(Ihr Muslime), heiratet die sympathische, fruchtbare Frau!‘ Wie kann ein Mann die sympathische, fruchtbare Frau vor der Eheschließung erkennen?“

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Islamische Begründungen für die Versklavung nichtmuslimischer Frauen aus Sicht eines schiitischen Predigers

(Institut für Islamfragen, dh, 25.08.2018) „[…] Das Prinzip des Besitzes von Sklavinnen [erwähnt z.B. in Sure 4,36] stammt aus der Zeit der islamischen Eroberungskriege. Zu Beginn des Islams haben die Muslime die Ungläubigen angegriffen und [dort] Sklavinnen geraubt. Diese Frauen wurden zum Besitz der Muslime […] “

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Dürfen muslimische Kinder in einem nicht-muslimischen Land aufwachsen?

Frage: „Ich bin Familienvater und lebe mit zwei Kindern und einer vornehmen Ehefrau in Ägypten. Wie Sie wissen, ist das Leben in Ägypten schwierig. Ich gehöre jedoch zur Mittelschicht und führe ein stabiles Leben. Ich habe nun ein Einwanderungsvisum nach Amerika beantragt und habe es auch bekommen. Aber ich zögere noch, … “

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Muss ein Muslim in den Ländern der Ungläubigen leben, nur weil seine Ehefrau dort leben möchte?

Frage: „Ich bin Marokkaner und lebe in Marokko. Meine Ehefrau ist marokkanische Migrantin und lebt in Frankreich. Ich bin seit 10 Monaten verheiratet. Vor der Eheschließung habe ich meiner Frau gesagt, dass ich nach der Eheschließung mit ihr zusammen in Frankreich leben werde. Dieses Versprechen habe ich nicht eingehalten, … “

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Betreten die Engel ein Haus, in dem sich ein Muslim befindet, der die rituelle Waschung (arab. Wudu‘) vor dem Gebet zu spät verrichtet?

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018) „Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte: ‚Die Engel betreten kein Haus, … “

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