Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?
Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.
Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.
Dürfen Muslime in Ländern der ungläubigen Feinde demolieren und sabotieren?
(Institut für Islamfragen, dh, 15.1.2017) Wenn es notwendig ist, oder wenn Interesse daran besteht, dürfen die Bastionen des Feindes mit Feuer verbrannt werden. Ebenfalls dürfen die Häuser [des Feindes] zerstört werden und seine Bewohner vernichtet werden. Seine Bäume dürfen gefällt werden. Sein Ackerland [seine Felder] dürfen vernichtet werden. … Allah – Er sei erhoben – sagte:
Weiterlesen →Dürfen nur Frauen versklavt werden, die gegen Muslime kämpfen?
(Institut für Islamfragen, dh, 9.1.2016) Frauen werden bei einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen versklavt. In solchen Fällen dürfen die Muslime die Frauen nicht töten, die an dem Krieg nicht teilgenommen haben. Die Frauen, die [von Muslimen] gefangen genommen werden, gelten als Sklavinnen.
Weiterlesen →Saudische Rechtsgutachter wettern gegen die Trennung von Staat und Religion
(Institut für Islamfragen, dh, 08.01.2017) Der Säkularismus beinhaltet die Trennung von Religion und Staat, die Beschränkung der Religion auf den Bereich der Anbetung und die Nichtpraktizierung der [religiös definierten] Umgangsregeln [zwischen den Menschen] und die Anerkennung der sogenannten Glaubensfreiheit.
Weiterlesen →Darf man nach islamischem Recht (arab. Scharia) im Geheimen heiraten bzw. seine Heirat geheim halten?
(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2016) Wenn die Eheschließung mit Wissen des Vormunds [der Frau, da das Schariarecht und die meisten Rechtsgelehrten eine Frau ohne ihren Vormund nicht als voll rechtsfähig betrachten,] und vor zwei anwesenden Zeugen geschieht, ohne die Eheschließung bekannt zu machen, damit bestimmte Verwandte davon nicht erfahren, dann gilt diese [geheim gehaltene Ehe] bei vielen [islamischen] Gelehrten als erlaubt.
Weiterlesen →Gilt ein Selbstmordattentat im Islam als Selbstmord?
(Institut für Islamfragen, 8.1.2017) Selbstmord bedeutet, man tötet sich selbst, um seinem elenden Leben zu entfliehen, während … [ein Selbstmordattentat] als Kampf für und gemäß Allahs Willen [arab. Dschihad] gilt. Wohlgemerkt, dieses [Selbstmordattentat] darf nicht eine individuelle, persönliche Initiative sein, sondern es muss vom militärischen Führer angeordnet worden sein.
Weiterlesen →Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?
(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen.
Weiterlesen →Wurde der Koranvers über die Steinigung [der Ehebrecher] aus dem Korantext entfernt?*
(Institut für Islamfragen, dk, 29.12.2016) Imam al-Bukhari, Imam Muslim, Imam Ahmad, Abu Daud, at-Tirmidhi, an-Nisa’i, ibn Madja, Malik ibn Anas in al-Muwatta und viele andere haben die Aussage von Ibn Abbas [einem der prominentesten Prophetengefährten] überliefert, Umar bin al-Khattab [der zweite Kalif nach Muhammad] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – sagte [was die folgende Überlieferung enthält] … und diese Aussage besitzt die höchste Authentizitätsstufe:
Weiterlesen →