Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.

Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.

 

Fatwa zu der Frage, ob das Beten ungültig wird, wenn ein Hase vor einem Betenden vorbei läuft

(Institut für Islamfragen, dh, 24.07.2008) Frage: „Wird das Beten ungültig, wenn ein Hase vor einem Betenden vorüber läuft?“

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Fatwa über die Heirat zwischen einem Muslim und einer jungen Frau, mit deren Mutter der Mann unehelich zusammenlebte

(Institut für Islamfragen, dh, 19.06.2008) Frage: „Ein 22 jähriger Muslim lebt seit 3 Jahren in Westdeutschland mit einer Frau zusammen, die eine 15jährige Tochter hat. Er soll mit der Mutter ein eheähnliches Verhältnis haben. Dann begann er, gegenüber der Tochter Sympathie zu empfinden und möchte sie nun heiraten.

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Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen

(Institut für Islamfragen, dh, 24.05.2008) Frage: „Ich habe eine Christin in der Hoffnung geheiratet, dass sie zum Islam übertreten wird. Das hat sie jedoch bisher nicht getan. Mittlerweile habe ich mit ihr zwei Kinder bekommen: ein 4jähriges Mädchen und einen 2jährigen Sohn. Zu Beginn vereinbarten wir, dass die Kinder als Muslime erzogen werden sollen. Nach nunmehr 6 Jahren Ehe hat sich meine Frau jedoch entschieden, die Kinder christlich zu erziehen. Habe ich Anspruch auf die Kinder? Darf ich die Kinder mitnehmen und mit ihnen zusammen in ein muslimisches Land auswandern?“

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Fatwa vom 20.09.2007 über die Länge einer Schwangerschaft

(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2008) Imam Malik Ibn Anas [der Gründer der malikitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam] sagte, eine Schwangerschaft könne bis zu 4 Jahren dauern.

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Fatwa über das Betreten des Badezimmers

(Institut für Islamfragen, dh, 27.03.2008) Frage: „Die [von allen Muslimen] zu befolgende Lebensweise [arab. Sunna] des Propheten des Islam, Muhammads, besagt, dass man eine Toilette oder ein Badezimmer mit dem linken Fuß zuerst betreten muss. Zudem muss man den rechten Schuh vor dem linken Schuh anziehen. Wie kann ich das in die Praxis umsetzen, wenn ich die Toilette oder das Badezimmer betreten möchte?“

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Fatwa zu der Frage: Was bedeutet der Ausdruck „Was eure rechte Hand besitzt“?

(Institut für Islamfragen, dh, 26.03.2008) Frage: „Ich bitte um Erklärung des feststehenden Ausdrucks ‚was eure rechte Hand besitzt‘. Was bedeutet er und welche Regeln sind dafür bedeutsam?“

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Fatwa vom 23.07.1978: Sind Angehörige der Ahmadiyya-Bewegung Muslime?

(Institut für Islamfragen, dh, 13.02.2008) Das Rechtsgutachtergremium [der muslimischen Weltliga] hat sich in zahlreichen Schriften und Verlautbarungen mit der Gruppierung der Ahmadiyya-Bewegung auseinandergesetzt. Darin wird der Glaube und der Ursprung der Ahmadiyya-Bewegung erläutert, genauso wie die [nach Meinung der Weltliga] gefährlichen Ziele der Ahmadiyya.

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