Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.

Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.

 

Fatwa über Heirat mit Juden oder Christen hatte 3-jährige Gefängnisstrafe zur Folge

(Institut für Islamfragen, dh, 27.04.2006) Ein islamischer Geistlicher verbrachte 3 Jahre im Gefängnis, weil er in einer Fatwa Muslimas die Heirat mit einem Juden oder Christen erlaubt hatte.

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Fatwa über die Gehorsamspflicht der Ehefrau zum ehelichen Verkehr

(Institut für Islamfragen, dh, 12.04.2006) Frage: „Oft möchte mein Ehemann mit mir ehelich verkehren, aber ich weigere mich, weil ich psyschich oder physisch nicht in der entsprechenden Verfassung bin. Wie soll ich mich verhalten, was ist richtig?“

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Fatwa über eine erneute Heirat des früheren Ehemannes

(Institut für Islamfragen, dh, 03.04.2006) Frage: „Ein Mann starb, bevor er mit seiner (von ihrem ehemaligen Ehemann) endgültig verstoßenen Frau Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Darf diese Frau in diesem Fall ihren ehemaligen Ehemann wieder heiraten?“

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Fatwa über das Töten von Bienen und Ameisen

(Institut für Islamfragen, dh, 03.04.2006) Frage: „Manchmal tötet man eine Biene oder Ameise. Ist das erlaubt?“

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Fatwa über die Lüge

(Institut für Islamfragen, dh, 11.03.2006) Frage: „Gibt es bestimmte Situationen, in denen man lügen darf?“

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Fatwa über das Verbot von Blumen im Krankenhaus

(Institut für Islamfragen, dh, 06.03.2006) Nach Ansicht des Gremiums liegt der Grund für das Verbot darin begründet, dass dieser Brauch des Blumenverschenkens nicht aus den Lehren des Islam zu begründen sei und außerdem aus „gottlosen“ Ländern stamme. Muslime sollten auf keinen Fall „Gottlose“ und deren Bräuche nachahmen. Blumen würden im Übrigen nicht zur Genesung beitragen, sondern lediglich das Beten.

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Fatwa über führende Positionen von Frauen aus islamischer Sicht

(Institut für Islamfragen, dh, 01.02.2006) Frage: „Eine Frau wurde in einem westlichen Land als Verteidigungsministerin gewählt. Ist dies aus islamischer Sicht erlaubt?“

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