Schlagwort-Archive: Ausland

Dürfen Muslime in Ländern der ungläubigen Feinde demolieren und sabotieren?

(Institut für Islamfragen, dh, 15.1.2017) Wenn es notwendig ist, oder wenn Interesse daran besteht, dürfen die Bastionen des Feindes mit Feuer verbrannt werden. Ebenfalls dürfen die Häuser [des Feindes] zerstört werden und seine Bewohner vernichtet werden. Seine Bäume dürfen gefällt werden. Sein Ackerland [seine Felder] dürfen vernichtet werden. … Allah – Er sei erhoben – sagte:

Fatawa zu der Frage, ob ein Muslim ein Gerichtsverfahren vor einem nichtmuslimischen Gericht anstreben sollte

(Institut für Islamfragen, dh, 30.04.2010) „Ein Muslim muss sein Bestes tun, um nichtmuslimische Gerichte zu vermeiden. Wenn er jedoch keine andere Möglichkeit hat, darf er sie nutzen.“

Fatwa zu der Frage, ob es gut ist, aus islamischen Ländern in nicht-islamische Länder einzureisen

(Institut für Islamfragen, dh, 09.04.2010) Frage: „Viele Leute möchten aus islamischen Ländern in Länder, die der Sünde gleichgültig gegenüber stehen, verreisen. Dass wird oft innerhalb der ‚Flitterwochen‘ getan. Ich bitte Ihre Eminenz darum, Ihren muslimischen Brüdern und Söhnen sowie den muslimischen Machthabern einen Ratschlag zu geben, so dass diese dem Thema gegenüber wachsam werden.“

Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima im Land der Ungläubigen ihren Gesichtsschleier ablegen darf

(Institut für Islamfragen, dh, 20.02.2010) Frage: „Es ist bekannt, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken muss. Gilt diese Regel auch in den Ländern der Ungläubigen, wo er [der Gesichtsschleier] der Frau Probleme verursachen könnte?“

Fatwa zu der Frage, ob man eine Frau heiraten darf, obwohl die Absicht besteht, sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder von ihr scheiden zu lassen

(Institut für Islamfragen, dh, 09.02.2010) Frage: „Einige Muslime reisen ins Ausland um zu studieren oder auch aus anderen Gründen. Dürfen sie [im Ausland] mit der Absicht heiraten, zu einem späteren Zeitpunkt die Scheidung einzureichen? Was ist der Unterschied zwischen dieser Form der Ehe und der Zeitehe?“

Fatwa zu der Frage, ob man Behörden im Notfall belügen darf

(Institut für Islamfragen, dh, 26.09.2008) Der einflussreichte ägyptische Theologe und Intellektuelle Jamal al-Banna hat sich nach Bericht von „alarabiya.net“ Ende August 2008 zu der Frage geäußert, ob ein Muslim, der in einem westlichen Land lebt und mit zwei Frauen verheiratet ist, sich von einer dieser Frauen zum Schein trennen darf, so dass er offiziell nur eine Ehefrau hat und damit nicht gegen das dortige Gesetz verstößt.