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Fatwa über das Scheidungsrecht von Frauen im Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 19.09.2005) Frage: Eine geschiedene Frau möchte nach den schrecklichen Erfahrungen ihrer letzten Ehe wissen, ob sie sich nach erneuter Heirat für den Fall eines erneuten schlechten Verlaufs der Ehe von dem neuen Mann scheiden lassen dürfe.

Heiratsalter

Heute ist in vielen islamischen Ländern das Heiratsalter für Mädchen auf 16 bis 18 Jahre und für Jungen auf etwa 18 Jahre heraufgesetzt worden. Im städtischen Bereich gewinnt eine gute Schul- und teilweise auch Berufsausbildung an Bedeutung, auch für Mädchen und junge Frauen, so daß sich das Heiratsalter auf etwa 20 bis 25 Jahre erhöht. Im ländlich-traditionellen Bereich wird jedoch häufig früher geheiratet.

Jenseits und Paradies

Der Koran betont, dass die, die „glauben und tun, was recht ist“ (2,25), die „Gerechten“ (52,17), nach ihrem Tod ins Paradies, in die „Gärten der Wonne“ (56,26), eingehen werden. In zahlreichen Versen verlangt der Koran von Männern ebenso wie von Frauen den Glauben an Gott und die Einhaltung der Glaubenspflichten wie das tägliche Gebet, das Fasten im Ramadan oder die Spende von Almosen.

Frauen im Islam

Daß Muhammad die Stellung der Frau des vorislamischen Arabiens verbessert hat, ist wohl als Tatsache anzusehen, obwohl angesichts der teilweise spärlichen Quellenlage teilweise Vermutungen und Schlüsse an die Stelle belegbarer Aussagen treten müssen.

Ehebruch

Ehebruch gilt im Islam als schweres Verbrechen, das nach den Bestimmungen des Korans mit je 100 Peitschenhieben für Mann und Frau bestraft werden soll. Der Koran warnt nachdrücklich vor Milde aufgrund von Mitleid mit den Schuldigen: „Und laßt euch im Hinblick darauf, daß es um die Religion Gottes geht, nicht von Mitleid mit ihnen erfassen, […]