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Wie geht ein Muslim mit seiner ausländischen Ehefrau um, die behauptet, eine Muslima zu sein und auch das muslimische Glaubensbekenntnis ausspricht, aber nicht betet?

(Institut für Islamfragen, 27.2.2017) „… Wenn sie das Glaubensbekenntnis ausspricht [Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad ist sein Gesandter], aber nicht betet, gilt sie nicht als Muslima. In diesem Fall können Sie ihr die Religion Ihrer Kinder nicht anvertrauen. … “

Darf man nach islamischem Recht (arab. Scharia) im Geheimen heiraten bzw. seine Heirat geheim halten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2016) Wenn die Eheschließung mit Wissen des Vormunds [der Frau, da das Schariarecht und die meisten Rechtsgelehrten eine Frau ohne ihren Vormund nicht als voll rechtsfähig betrachten,] und vor zwei anwesenden Zeugen geschieht, ohne die Eheschließung bekannt zu machen, damit bestimmte Verwandte davon nicht erfahren, dann gilt diese [geheim gehaltene Ehe] bei vielen [islamischen] Gelehrten als erlaubt.

Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen.

Darf ein Muslim seine Frau zum Sex zwingen?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016) Eine Frau darf sich nicht vom Ehebett fernhalten [sich ihrem Ehemann nicht sexuell verweigern], oder sich weigern, ihn [den Ehemann] sie [seine Ehefrau] auf irgendeine Art und Weise sexuell genießen zu lassen, solange dies [die sexuelle Praxis islamisch] erlaubt ist. Immer, wenn er sie zum Sex einlädt, muss sie ihm gehorchen, solange ihr dies nicht schadet oder sie an einer Pflicht hindert.

Darf ein Muslim mit einer verheirateten Frau Geschlechtsverkehr haben, wenn diese Frau schon mit einem anderen Mann verheiratet ist?

(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) Wenn eine Frau verheiratet ist und wird [bei einer militärischen Auseinandersetzung] als Kriegsbeute [von Muslimen] erlangt, gilt sie dadurch als unverheiratet. Derjenige [Muslim], der sie dann besitzt, darf mit ihr Geschlechtsverkehr haben.