Islamischer Konsens zur Abschaffung der Sklaverei? Katarisches Rechtsgutachten legitimiert Besitz von Sexsklavinnen
„… Eine versklavte Frau [sexuell] zu genießen ist weder eine Vergewaltigung, ein Attentat gegen sie, noch ein Verstoß gegen ihre Rechte. Sondern dies gilt für sie als Verbesserung und Hebung [ihres Status]; denn wenn eine Sklavin als das Eigentum eines Mannes, also als Kriegsbeute, gilt, wird sie oft zu einem Bestandteil seiner Familie. Sie bleibt dabei eine Frau,