Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?
(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen.