Schlagwort-Archive: Muslima

Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen.

Fatwa zu der Frage, ob ein Nicht-Muslim eine Muslima heiraten darf

(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2016)

Frau Hanan: „Ich habe einen muslimischen Hintergrund, aber die Religion spielte bei uns keine große Rolle. … Später kam ich nach Frankreich. Dort habe ich einen Franzosen kennengelernt und ihn geheiratet. Ich habe ihn nach dem Zivilgesetz in Frankreich geheiratet.“

Fatwa zu der Frage, ob das Hören der weiblichen Stimme als islamisch verboten gilt

(Institut für Islamfragen, 22.08.2015) Frage: „Der Friede, der Segen und die Gnade Allahs seien auf Ihnen. Darf eine Frau ihre Stimme in einem Zeichentrickfilm aufnehmen lassen, wenn sie die Rolle einer Figur in diesem Film spielt, so dass ihre Stimme gehört wird, sie selbst aber nicht zu sehen ist?“

Fatwa zu der Frage, ob die Gesichtsverschleierung für Musliminnen eine erwünschte oder verpflichtende Vorschrift ist

(Institut für Islamfragen, dh, 27.04.2014) Frage: „Wie kann man die Verschleierung der Frau islamisch auffassen? Ist es eine Art Empfehlung oder eine Pflicht für eine Muslimin?“

Fatwa zu der Frage, ob eine Frau während ihrer Menstruation den Koran mit Hilfe technischer Geräte lesen darf

(Institut für Islamfragen, dh, 15.04.2014) Frage: „Darf eine Muslimin während ihrer Menstruation den Koran mit elektronischen Geräten ‚berühren‘?“ [Laut Sharia ist das Berühren des Korans im Zustand der ‚Unreinheit’, wie etwa während Menstruation und Wochenbett, untersagt.]

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim das Gesicht seiner Verlobten sehen darf

(Institut für Islamfragen, dh, 25.03.2014) Frage: „Ich bin eine verlobte Frau mit Gesichtsschleier. Mein Verlobter hat mich vor 5 Monaten bei einer Betrachtung gesehen [der vereinbarten Betrachtung des Gesichtes der verlobten Frau, die normalerweise ihr verschleiertes Gesicht in der Öffentlichkeit nicht zeigt]. Mittlerweile sagt er, dass er sich an mein Aussehen nicht mehr erinnert. Nun, darf ich ihm mein Gesicht [erneut] zeigen?“

Fatwa zu der Frage, ob eine Frau, die den Islam angenommen hat, weiter mit ihrem nicht-muslimischen Ehemann zusammenleben darf

(Institut für Islamfragen, dh, 13.02.2014) Frage: „Vor 6 Jahren bin ich, Allah sei Dank, Muslimin geworden. Als ich den Islam angenommen habe, war ich schon 20 Jahre verheiratet. Mittlerweile habe ich ein Kind, das 11 Jahre alt ist. Er ist ebenfalls Muslim, Allah sei Dank. Ich tue mein Bestes, um ihn islamisch zu erziehen. Jedoch ist sein Vater kein Muslim, er glaubt sogar an gar keine Religion.