Schlagwort-Archive: Religionsfreiheit

Pressemitteilung zur Konversion und Glaubensfreiheit im Islam

(BONN, 26.01.2012) „Es ist kein Zwang in der Religion“ (Sure 2,256): Gewährt der Islam Glaubensfreiheit? Nur dann, wenn es um die Hinwendung zum Islam geht. In der Regel halten Muslime ebenso wie Vertreter der islamischen Theologie die Hinwendung eines Menschen zum Islam für wünschenswert, während seine Abwendung, sein „Abfall“ sehr negativ beurteilt wird.

Fatwa zur Frage der Religionsfreiheit: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (Sure 2,256)

(Institut für Islamfragen, dh, 27.07.2011) Frage: „Wir hören neuerdings öfter die Aussage: ‚Der Islam garantiert Glaubensfreiheit‘. Diejenigen, die das behaupten, beziehen sich dabei auf den Koranvers ‚Es gibt keinen Zwang im Glauben‘ (Sure 2,256). Nun, stimmt diese Behauptung?“

Fatwa zu der Frage, warum nur der Islam die Todesstrafe für den Abfall vorschreiben darf – im Gegensatz zum Christentum

(Institut für Islamfragen, dh, 26.03.2011) Frage: „Wie beantworten wir folgende Frage: Falls es im Christentum die Hinrichtungsstrafe für den Abfall von Christentum gäbe, könnte kein Mensch in Europa zum Islam übertreten.“

Fatwa zu der Frage, ob der Islam mit dem Schwert verbreitet wurde

(Institut für Islamfragen, dh, 15.03.2011) Frage: „Was halten Sie von demjenigen, der behauptet, dass der Islam mit dem Schwert verbreitet wurde? Wir wollen solchen Menschen auf eine nachvollziehbare Weise antworten.“

Pressemitteilung zur fehlenden Glaubensfreiheit in islamischen Ländern

B O N N (14. Dezember 2010) „Es gibt keinen Zwang in der Religion“. So steht es im Koran, in Sure 2,256. Darauf verweisen muslimische Gelehrte und Vertreter muslimischer Dachorganisationen zum Thema Glaubensfreiheit. Doch „wer seine Religion wechselt, den tötet“, sagte Muhammad laut offizieller Überlieferung.