Schlagwort-Archive: Sklavin

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim ein Verhältnis mit Sklavinnen haben darf, ohne sie zu heiraten

(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2011) Frage: „Was bedeutet [Sure 23,1-6: ‚Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.‘]: ‚was sie von Rechts wegen besitzen?‘ Welche Bedeutung hat dieser Ausdruck in unserer Zeit und wie wird diese Frage [islamisch] beurteilt?“

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit einer Sklavin verkehren darf, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist

(Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009) Frage: „Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?“

Fatwa zu der Frage: Was bedeutet der Ausdruck „Was eure rechte Hand besitzt“?

(Institut für Islamfragen, dh, 26.03.2008) Frage: „Ich bitte um Erklärung des feststehenden Ausdrucks ‚was eure rechte Hand besitzt‘. Was bedeutet er und welche Regeln sind dafür bedeutsam?“