Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.

Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.

 

(Deutsch) Dürfen Syrer ins Ausland, in die Länder des Westens und der Ungläubigen reisen [um zu flüchten]?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 3.12.2016) „Da der Kampf (arab. al-Jihad) in Syrien eine Pflicht für diejenigen ist, die daran teilnehmen können, dürfen die jungen Leute Syrien nicht verlassen, wenn sie die Kämpfer (arab. al-mujahidun) in irgendeiner Weise unterstützen können.

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(Deutsch) Darf ein Muslim an den Beerdigungszeremonien eines Ungläubigen in einer Kirche teilnehmen?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 24.11.2016) Frage: „Ich bin seit kurzem Muslimin und eine meiner engen Verwandten ist gestorben. Ich möchte wissen, wie die Teilnahme an einer Beerdigungszeremonie in einer Kirche islamisch beurteilt wird? Ich werde kein einziges Wort mitsprechen von dem, was in der Kirche [an Gebeten] gesprochen wird. Ich werde dort lediglich zuschauen.“

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(Deutsch) Wie werden Juden und Christen behandelt, falls sie den Islam kritisieren?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016) „Dass Juden und Christen [unter muslimischer Herrschaft] ihre Religion [als geduldete Schriftbesitzer] weiter praktizieren dürfen, bedeutet nicht, dass sie öffentlich die Religion der Muslime [den Islam], ihr Buch [den Koran] und ihren Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – kritisieren dürfen.

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(Deutsch) Die Bedeutung der Einladung zum Islam (arab. Da’wa)

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016) „Die Einladung zum Islam hat zwei Formen: Die Einladung durch Krieg und die Einladung mit Worten. Die Einladung mit Worten ist leichter als die Einladung durch Krieg. Denn die Einladung durch Krieg gefährdet Seele, Leben und Eigentum. Die Einladung mit Worten beinhaltet solche Gefahren nicht. Wenn es möglich ist, die Einladung zum Islam mit Worten zu erzielen, muss mit dieser Einladung angefangen werden. Es wird berichtet, dass Allahs Prophet

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(Deutsch) Dürfen Muslime Christen behilflich sein, Geld für ihre Kirchen zu spenden?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 20.11.2016) Frage: „Eine meiner christlichen Angestellten möchte einer Kirche Geld überweisen. Darf ich [islamisch gesehen] sie zur Bank bringen? Wird dies als Unterstützung des christlichen Glaubens bzw. des Unglaubens angesehen?“

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(Deutsch) Wie soll ein Muslim mit einem Konflikt zwischen dem muslimischen und deutschen Gesetz umgehen?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 13.11.2016) Frage: „Ich bin mit einer behinderten Frau verheiratet. Sie ist stumm und taub. Zunächst haben wir nach einem muslimischen Ehevertrag geheiratet und später nach einem deutschen Ehevertrag [nach dem deutschen Gesetz]. Wohlgemerkt, wir leben in Deutschland. Nun haben die Ärzte uns mitgeteilt, dass meine Frau keine Kinder bekommen kann. Deshalb überlegten wir uns, dass ich nochmals heirate [eine Zweitehe eingehe]. Aber das deutsche Gesetz erlaubt so etwas nicht. Deshalb überlegen wir uns, dass wir bei einem [deutschen] Gericht die deutsche Ehe auflösen. Denn das deutsche Gesetz verlangt nicht, dass man [bei der Scheidung] zu seiner Frau sagt: ‚Du bist geschieden!‘

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(Deutsch) Darf ein Muslim auf eine deutsche Art und Weise heiraten?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 8.11.2016) Frage: „Ich lebe seit sechs Jahren in Deutschland und bin mit einer deutschen Frau auf die deutsche Art [mit Eheschließung auf einem deutschen Standesamt und nach dem deutschen Gesetz] seit drei Jahren verheiratet. … Früher wusste ich nur, dass sie Christin ist. … Später wurde mir klar, dass sie gar nicht an das Christentum glaubt … Als mir bewusst wurde, und zwar nachdem Allah mir [islamisches] Grundwissen verliehen hatte, dass mein Zusammenleben mit ihr Sünde sein könnte, habe ich Abstand von ihr genommen.

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