Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen
Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?
Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.
Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.
(Deutsch) Fatwa über das Reisen in nicht-islamische Länder
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 29.11.2005) Frage: Dürfen oder können Muslime in Länder fahren, die nicht islamisch geprägt sind?
Weiterlesen →(Deutsch) Fatwa über Papst Johannes Paul II.
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 7.11.2005) Frage: Ein Muslim fragt, ob 1. der Papst (Johannes Paul II.) als Gottloser oder Gläubiger gestorben ist; 2. Muslime für ihn beten dürfen; 3. Muslime ihn verfluchen dürfen.
Weiterlesen →(Deutsch) Pakistan sichert Indien Unterstützung zu
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, sh, 2.11.2005) Wie die Frankfurter Rundschau im Internet berichtete, erklärte der pakistanische Präsident Musharraf, dass sein Land zur Zusammenarbeit bereit sei und an der Seite Indiens stehe. Nach insgesamt drei Kriegen untereinander seit der Unabhängigkeit von Großbritannien 1947 begannen Anfang 2004 die Friedensgespräche unter den beiden Atommächten.
Weiterlesen →(Deutsch) Fatwa über das rituelle Haarewaschen für Muslimas in Anwesenheit von Männern
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005) Frage: Eine Muslima beschwert sich, sie arbeite in einem Raum mit männlichen Angestellten zusammen. Sie könne für das rituelle Gebet ihre Haare nicht mit Wasser besprengen, weil sonst die Männer ihre Haare sehen würden, was nach islamischem Gesetz verboten sei. Sie fragt, ob sie das Kopftuch anstelle der Haare mit Wasser benetzen dürfe.
Weiterlesen →(Deutsch) Fatwa über den E-Mail-Kontakt zwischen Verlobten
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005) Frage: Darf ein Muslim seiner Verlobten E-Mails schreiben?
Weiterlesen →(Deutsch) Fatwa über die Rasur von Schnurbart und Bart
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005) Frage: Ein Muslim beschwert sich, sein Arbeitgeber habe von ihm verlangt, er müsse seinen Schnurbart und Bart rasieren, um die Arbeitsstelle zu behalten. Er fragt, wie er sich aus islamischer Sicht verhalten solle.
Weiterlesen →(Deutsch) Fatwa über die geistlichen Pflichten von Kindern im Islam
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 19.10.2005) Frage: Ein muslimisches Kind fragt, ob es als neunjähriger Junge auch beten, fasten und andere geistliche Pflichten erfüllen müsse.
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