Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.

Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.

 

(Deutsch) Jordanischer Scheich kritisiert öffentlich die islamische Republik Iran

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, 16.03.2005, dh) Heute, am 16.03.2005, wurde in einer Internetpublikation eine Kopie der Fatwa des berühmten jordanischen Scheichs Muhammad Nasser ad-Din al-Albani über Ayatollah Khomeini und die iranisch-islamische Republik veröffentlicht. Der Text der Verlautbarung ist von Scheich al-Albani persönlich verfaßt worden.

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(Deutsch) Darf ein Muslim mit der linken und rechten Hand essen?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, 18.02.2005, dh) Frage: „Darf ein Muslim mit der rechten und linken Hand essen?“

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(Deutsch) Wem darf ein Muslim seine Almosen spenden?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, 27.02.2005, dh) Ein Leser fragt, wem ein Muslim seine Almosen (Zakat) geben dürfe. Die höchste Autorität der al-Azhar-Moschee in Kairo nennt acht Gruppen von Menschen, die der Koran erwähnt, die nach den Lehren des Islam dazu berechtigt sind. Dazu gehören u. a.:

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(Deutsch) Fatwa gegen Vorbeterin in der Moschee

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 22.2.2005) Dr. Ali Jum’a, der Rechtsgutachter des Staates Ägypten, hat am 21.03.2005 eine Fatwa über die Funktion einer Frau als Vorbeterin erlassen. Die Fatwa war eine Reaktion des Rechtgutachterrates Ägyptens auf das Verhalten von Dr. Amina Waduud. Dr. Waduud ist Dozentin der Islamwissenschaft an der Commonwealth University in Virginia, USA. Sie hat am letzten Freitag, dem 18.03.2005, als Vorbeterin männliche wie weibliche
Muslime im Freitagsgebet geführt und sogar gepredigt.

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(Deutsch) Fatwa zur Haarverpflanzung

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, 17.01.2005, dh) Frage: „Ich habe keine Haare mehr auf dem Kopf. Deshalb habe ich mir künstliche Haare einpflanzen lassen. Nun möchte ich demnächst die Pilgerfahrt nach Mekka durchführen. Muss ich meine Haare kahlscheren?“ [Bei der Pilgerfahrt müssen Männer ihr Kopfhaar schneiden oder kahlscheren lassen.]

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(Deutsch) Verschiedene Fatawa

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, 15.01.2005, dh) Fatawa des berühmten syrischen Theologen Ramadan Sayyid al-Buti

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(Deutsch) Können Muslime mit Juden und Christen gemeinsam feiern oder sie zu den Feiertagen beglückwünschen?

(Deutsch) (Institut für Islamfragen, 06.01.2005, dh) Abdullah Bin Sulaiman Bin Muhammad al-Mani’ beantwortet diese Frage, indem er Beweise aus dem Koran und der Sunna [der Überlieferung] anführt, sowie „logische Beweise“, die deutlich zeigen, dass ein Muslim mit Juden und Christen weder feiern noch diese zu ihren Feiertage beglückwünschen darf. Al-Mani’ unterrichtet seine Leser u. a. folgendermaßen:

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