(Deutsch) Die Schenkungsheirat
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 25.3.2017) Die Auslegung der Schenkungsheirat in Sure 33,50 [zum Theme des sexuellen Verkehrs mit einer Frau, ohne ihr die Morgengabe zu geben]:
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 25.3.2017) Die Auslegung der Schenkungsheirat in Sure 33,50 [zum Theme des sexuellen Verkehrs mit einer Frau, ohne ihr die Morgengabe zu geben]:
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 9.1.2016) Frauen werden bei einem Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen versklavt. In solchen Fällen dürfen die Muslime die Frauen nicht töten, die an dem Krieg nicht teilgenommen haben. Die Frauen, die [von Muslimen] gefangen genommen werden, gelten als Sklavinnen.
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dk, 30.8.2016) Bestimmte Prinzipien der Scharia sollen von muslimischen Führern dafür verworfen werden
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2011) Frage: „Was bedeutet [Sure 23,1-6: ‚Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.‘]: ‚was sie von Rechts wegen besitzen?‘ Welche Bedeutung hat dieser Ausdruck in unserer Zeit und wie wird diese Frage [islamisch] beurteilt?“
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 31.08.2010) Frage: „Wie sieht der Islam die Ungläubigen?“
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009) Frage: „Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?“