Tag: Sklavin
(Deutsch) Erste Ehe in Ägypten nach dem Prinzip „Der Besitz der rechten Hand“ geschlossen
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 25.11.2012) Diese Eheform ist allerdings im Islam nicht unumstritten
(Deutsch) Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim ein Verhältnis mit Sklavinnen haben darf, ohne sie zu heiraten
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2011) Frage: „Was bedeutet [Sure 23,1-6: ‚Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.‘]: ‚was sie von Rechts wegen besitzen?‘ Welche Bedeutung hat dieser Ausdruck in unserer Zeit und wie wird diese Frage [islamisch] beurteilt?“
(Deutsch) Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit einer Sklavin verkehren darf, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 04.08.2009) Frage: „Darf ein Muslim mit einer Sklavin verkehren, auch wenn es nicht seine rechtsmäßige Frau ist?“
(Deutsch) Fatwa zu der Frage: Was bedeutet der Ausdruck „Was eure rechte Hand besitzt“?
(Deutsch) (Institut für Islamfragen, dh, 26.03.2008) Frage: „Ich bitte um Erklärung des feststehenden Ausdrucks ‚was eure rechte Hand besitzt‘. Was bedeutet er und welche Regeln sind dafür bedeutsam?“
