Fragen zum Institut für Islamfragen



Das Institut finanziert sich aus Spenden von Freunden und Förderern. Die Bankverbindungen lauten wie folgt:

Konto-Nummer: 400 33 81
Bankleitzahl: 500 605 00
IBAN: DE22 5206 0410 0004 0033 81
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel Filiale Frankfurt

(Die Spenden sind in Deutschland steuerlich bis zu 20 % abzugsfähig.)

Bei Fragen zur finanziellen Unterstützung des Instituts wenden Sie sich bitte per eMail an folgende Adresse: webmaster@islaminstitut.de.



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Die Zeitschrift wird vom Verlag für Kultur und Wissenschaft (VKW) herausgegeben und kann hier per E-Mail bestellt werden: ifi-journal@islaminstitut.de



Unsere Nachrichten und unsere Fatwasammlung richten sich weder gegen einzelne Muslime, die unsere Mitbürger, Gesprächspartner und Freunde sind, noch will sie alle Muslime pauschal über einen Kamm scheren.Wir geben vor allem Nachrichten und Fatwas und deren Erläuterung weiter, die von arabischen und türkischen Internetseiten bzw. Medien stammen und von islamischen Theologen oder von Muslimen aus der Perspektive des islamischen Glaubens verfasst wurden.Wir bitten unsere Leser, grundsätzlich die Sachlichkeit zu wahren und zwischen der Lehre und den Menschen zu unterscheiden, die dieser Lehre folgen.

Respekt und Wohlwollen gegenüber Mitmenschen schließen jedoch nicht aus, sich auch kritisch mit Themen wie Recht, Gesellschaft, Politik oder bestimmten Interpretationen der Religion auseinanderzusetzen und Vergleiche zum christlichen Glauben zu ziehen. Die Kulturen islamischer Länder zu achten, wertvolle Denkanstöße zu übernehmen und Bereicherung zu erfahren, verbietet nicht die kritische Bewertung anderer Aspekte.

Dem Leser selbst bleibt die Beurteilung der Nachrichten überlassen. Wir möchten jedoch alle Nutzer unserer Seite bitten, im Sinne unseres Anliegens von Pauschalurteilen, Demagogie und Hetze Abstand zu nehmen.



Das Institut für Islamfragen vertritt uneingeschränkt die demokratischen Prinzipien der Toleranz und Meinungsvielfalt und lehnt jede Form von Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus sowie Diffamierung und Gewalt gegen ethnische, soziale oder religiöse Minderheiten ab. Die Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder des Instituts sind dem christlichen Menschenbild verpflichtet, um alle Menschen in Würde zu achten und treten deshalb für gegenseitigen Respekt, Fairness, Menschenrechte, uneingeschränkte Religions- und Meinungsfreiheit sowie kulturelle Vielfalt ein.Das Institut für Islamfragen arbeitet auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und der Resolution für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz.

Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:

„Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich und privat durch Unterricht, Ausübung, Gottesdienst und Beobachtung religiöser Bräuche zu bekunden.“

Technische Fragen



Ja, gern können Sie unsere Meldungen als RSS-Feed einlesen. Die Adresse für das RSS-Format lautet: http://islaminstitut.de/rss/



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Fragen zum Islam



Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen.Die von uns dokumentierten Fatawa (Rechtsgutachten islamischer Gelehrter) wurden weder vom Institut für Islamfragen in Auftrag gegeben noch vom Institut erstellt, sondern wurden vom Institut lediglich aus islamischen Quellen gesammelt und ins Deutsche übersetzt.

Der Leser der von uns dokumentierten Fatawa ist darauf hinzuweisen, daß die Fatawa für sunnitische Muslime grundsätzlich nicht rechtsverbindlich sind. Es steht muslimischen Sunniten frei, sich nach Fatawa zu richten oder dies zu unterlassen.

Wenn Sie mehr über Fatwa wissen möchten, empfehlen wir Ihnen den einführenden Artikel Was ist eine Fatwa?.