Deutschland: Verwaltungsgericht verbietet Gesichtsschleier am Steuer
(Institut für Islamfragen, dk, 02.12.2020) Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete am 26. November 2020 über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Tragen eines Niqab beim Autofahren. Das Verwaltungsgericht habe es abgelehnt, der Muslimin aus Gründen der Religionsfreiheit eine Sondergenehmigung für das Tragen eines Kopf-Schultertuchs beim Autofahren zu geben.