Ein Deutscher leitet die Ermittlungen im Mordfall Hariris im Libanon
(Institut für Islamfragen, dh, 16.05.2005) Zwei Wissenschaftler offenbarten diese Tatsache einer libanesischen Zeitung
(Institut für Islamfragen, dh, 16.05.2005) Zwei Wissenschaftler offenbarten diese Tatsache einer libanesischen Zeitung
(Institut für Islamfragen, 23.09.2004, mm) Die Religions-Redaktion des ORF hat am 20. d.M. berichtet, bei einer Anhörung von Islam-Experten vor dem Deutschen Bundestag hätten diese „die deutschen Muslime zu einem Bekenntnis zur Demokratie“ aufgerufen.
(Institut für Islamfragen, 22.09.2004, mm) In den letzten Tagen gab es erhebliche Verwirrung um einen „Islamisten-Kongreß“, der vom 1.-3. Oktober in Berlin stattfinden sollte. Auf der Webseite www.anamoqawem.org/deutsch.html hatten die Veranstalter in einer „Mitteilung an die Presse und Medien“ vom 13.09.2004 über den „1. arabischen & islamischen Kongress in Europa“ informiert. Diesen Informationen zufolge sollte der Kongreß folgende Ziele haben:
(Institut für Islamfragen, 13.08.2004, mm) Yahoo! Nachrichten dokumentierte gestern einen Bericht der Financial Times Deutschland mit dem Titel „Deutschland 2014 – Muslimische ‚No future-Kids‘ werden sich an Deutschland rächen“. In dem Bericht heißt es:
(Institut für Islamfragen, 11.08.2004, mm) Wie die Zeitung „Die Welt“ am 5. d.M. berichtete, sorgen „Islamistische Flugblätter“ für „Unruhe in Berufsschulen“ in Berlin. Es sei zwei Schulen per Post zugegangen und enthalte Passagen wie „Deutschland gehört nicht den Deutschen. Dieses Land wird ein islamisches Land“; „Die Deutschen haben sich gewöhnt an das Kopftuch. Bald lieben sie das Kopftuch wie wir. Das stört nur noch Islamfeinde“.
(Institut für Islamfragen, 21.07.2004, mm) Wie Yahoo! Nachrichten gestern unter Berufung auf dpa und ddp-bln berichtete, hat der Berliner Senat mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD und PDS einen Gesetzwentwurf beschlossen, um religiöse Symbole weitgehend zu verbannen. Betroffen sind alle Religionen und die meisten staatlichen Einrichtungen, nämlich Schulen, Gerichte, Polizeidienststellen und der Strafvollzug. Kindertagesstätten, Berufsschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und der Verwaltung sind hiervon ausgenommen, ebenso der Religionsunterricht.