Fatwa zu der Frage, ob Grußkarten zu Feierlichkeiten der Christen verkauft werden dürfen
(Institut für Islamfragen, dh, 22.10.2013) Frage: „Ich arbeite als Kassierer. Am Arbeitsplatz befinden sich Grußkarten zum Geburtstag Jesu mit polytheistischen Sprüchen wie ‚Jesus ist Allah, Er liebt dich‘, etc. Wenn der Lieferant mir diese Karten bringt, berate ich ihn und lege das Geld in die Kasse. Gelte ich nun als Ungläubiger? Ich hasse den Polytheismus, das Christentum und die Christen. Gelte ich wegen meiner Tätigkeit als ungläubig?“