Schlagwort-Archive: Computer

Indonesien: Rat der Islamgelehrten in Aceh fordern Peitschenhiebe für Teilnehmer von Online-Spielen

(Institut für Islamfragen, dk, 26.10.2020) Am 25. Oktober 2020 berichtete die indonesische Tageszeitung The Jakarta Post über die Situation in der indonesischen Provinz Aceh. Der Rat der Islamgelehrten der indonesischen Provinz Aceh (Aceh Ulema Council, MPU) im äußersten Norden der Insel Sumatra habe gefordert, dass die Teilnehmer der beliebten Online Spiele „PlayerUnknown’sBattleground“ (PUBG) und anderer Computerspiele, die Gewalt darstellten, öffentlich ausgepeitscht werden sollten.

Fatwa zu der Frage, ob man Raubkopien besitzen darf

(Institut für Islamfragen, dh, 30.07.2015) Frage: „Wie beurteilen Sie das Kaufen oder kostenlose Herunterladen von Programmen aus dem Internet? Dies betrifft: 1. kopierte Computerprogramme, die mit einem Code oder Passwort oder mit dem Satz ‚urheberrechtlich geschützt‘ versehen sind; 2. Computerspiele; 3. arabische, ausländische Filme und Kinderfilme (mit Inhalten, die nicht gegen die Lehren des Islam verstoßen); Alles [alle Medien], was oben genannt wurde, ist lediglich für den persönlichen Gebrauch gedacht.

Fatwa zu der Frage, wie mit Filmen islamischer Inhalte umgegangen werden soll

(Institut für Islamfragen, dh, 22.11.2014) Frage: „Wie wird [islamisch] das Anschauen elektronischer Spiele bzw. Zeichentrickfilme beurteilt, vor allem solcher, die konkrete Geschichten darstellen, z. B. Ereignisse aus der islamischen Geschichte, wie die Eroberung von Konstantinopel? Darf man solche Medien kaufen und diese als Unterhaltungs- und Lehrmedien für Kinder und Erwachsene einsetzen? Ich bitte um Details.
Es gibt Filme, in denen wichtige Ereignisse und Kriege der muslimischen Geschichte dargestellt werden. Z. B. der Film zu Omar al-Mukhtar und die ‚Botschaft‘.

Fatwa zu der Frage, ob eine Frau während ihrer Menstruation den Koran mit Hilfe technischer Geräte lesen darf

(Institut für Islamfragen, dh, 15.04.2014) Frage: „Darf eine Muslimin während ihrer Menstruation den Koran mit elektronischen Geräten ‚berühren‘?“ [Laut Sharia ist das Berühren des Korans im Zustand der ‚Unreinheit’, wie etwa während Menstruation und Wochenbett, untersagt.]