Schlagwort-Archive: Ehe und Familie

Großbritannien: Untersuchung zu Zwangsheirat erfasst 1.200 Fälle im vergangenen Jahr

(Institut für Islamfragen, dk, 25.05.2018) Eine Nachricht des Clarion Project (Washington DC) erläutert, dass die Forced Marriage Unit der britischen Regierung im vergangenen Jahr bei fast 1.200 Fällen von Zwangsheirat helfend eingesprungen sei und sie untersucht habe.

Schiitischer Gelehrter verteidigt sog. Genuss- bzw. Zeitehe gegen sunnitische Kritik

„Was Allahs Prophet, Allahs Segen sei auf ihm und auf den Seinen, für erlaubt [arab. „halal“] erklärt hat, gilt als erlaubt bis zum Jüngsten Tag. Was er [Muhammad] für verboten erklärt hat, gilt als verboten bis zum Jüngsten Tag. …“

Warum heiratete der Prophet des Islams, Muhammad, seine Frau Aischa, als sie 9 Jahre alt war und er um die 60 Jahre alt war?

„Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – heiratete Aischa – Allahs Wohlgefallen sei auf ihr – nachdem er Sauda bint Sam’a geheiratet hatte. Aischa war die einzige Frau des Propheten, die zur Zeit der Eheschließung noch Jungfrau war. Er vollzog die Ehe mit ihr, als sie neun Jahre alt war. … “

Australien: IS-Anhänger schreckte vor Mord in eigener Familie nicht zurück

(Institut für Islamfragen, dh, 31.10.2017) Die arabische Zeitung „alwaght.com“ berichtete am 17.06.2017 über den makabren Mord an einer in Australien lebenden Libanesin.

Darf man ein Foto von sich machen und dieses seiner Familie bei Feiertagen schicken?

(Institut für Islamfragen, dh, 1.4.2017) Viele überlieferte Aussagen des Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – verbieten das Zeichnen [die Abbildung], verfluchen die Zeichner und verkünden ihnen verschiedene Strafen.

Wie geht ein Muslim mit seiner ausländischen Ehefrau um, die behauptet, eine Muslima zu sein und auch das muslimische Glaubensbekenntnis ausspricht, aber nicht betet?

(Institut für Islamfragen, 27.2.2017) „… Wenn sie das Glaubensbekenntnis ausspricht [Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und Muhammad ist sein Gesandter], aber nicht betet, gilt sie nicht als Muslima. In diesem Fall können Sie ihr die Religion Ihrer Kinder nicht anvertrauen. … “