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Pressemitteilung zu Heiratsalter und Zwangsheirat in islamischen Ländern

B O N N (24. Juli 2008) – Eigentlich ist die Zwangsehe im Islam verboten. Die zukünftige Ehefrau soll nach verschiedenen Verlautbarungen einflussreicher islamischer Theologen in die Heirat einwilligen und mit dem Ehekandidaten einverstanden sein. Daher lehnen viele Muslime eine Zwangsheirat als unislamisch ab. Allerdings haben besonders junge Mädchen und Frauen in der Praxis dort, wo wirtschaftliche Not und Bildungsarmut herrschen sowie durch örtlich verfestigte Machtstrukturen verursachte Abhängigkeiten, oft wenig Mitspracherecht beim Zeitpunkt ihrer Eheschließung und der Wahl des Ehekandidaten.

Fatwa zur Beurteilung der Schenkungsehe

(Institut für Islamfragen, dh, 15.08.2008) Frage: „Wie wird die so genannte ‚Schenkungsehe‘ beurteilt, wenn sie einfache Muslime praktizieren möchten (nicht, wenn es um den Propheten des Islam geht) [Die sog. Schenkungsehe ist eine von der Pflicht der Morgengabe befreite, von der Frau initiierte Ehe, die nach Berichten der Überlieferung der Prophet Muhammad praktiziert hat.]“

Fatwa über die Heirat zwischen einem Muslim und einer jungen Frau, mit deren Mutter der Mann unehelich zusammenlebte

(Institut für Islamfragen, dh, 19.06.2008) Frage: „Ein 22 jähriger Muslim lebt seit 3 Jahren in Westdeutschland mit einer Frau zusammen, die eine 15jährige Tochter hat. Er soll mit der Mutter ein eheähnliches Verhältnis haben. Dann begann er, gegenüber der Tochter Sympathie zu empfinden und möchte sie nun heiraten.

Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen

(Institut für Islamfragen, dh, 24.05.2008) Frage: „Ich habe eine Christin in der Hoffnung geheiratet, dass sie zum Islam übertreten wird. Das hat sie jedoch bisher nicht getan. Mittlerweile habe ich mit ihr zwei Kinder bekommen: ein 4jähriges Mädchen und einen 2jährigen Sohn. Zu Beginn vereinbarten wir, dass die Kinder als Muslime erzogen werden sollen. Nach nunmehr 6 Jahren Ehe hat sich meine Frau jedoch entschieden, die Kinder christlich zu erziehen. Habe ich Anspruch auf die Kinder? Darf ich die Kinder mitnehmen und mit ihnen zusammen in ein muslimisches Land auswandern?“

Fatwa zu der Frage: Was bedeutet der Ausdruck „Was eure rechte Hand besitzt“?

(Institut für Islamfragen, dh, 26.03.2008) Frage: „Ich bitte um Erklärung des feststehenden Ausdrucks ‚was eure rechte Hand besitzt‘. Was bedeutet er und welche Regeln sind dafür bedeutsam?“