Schiitischer Gelehrter verteidigt sog. Genuss- bzw. Zeitehe gegen sunnitische Kritik
„Was Allahs Prophet, Allahs Segen sei auf ihm und auf den Seinen, für erlaubt [arab. „halal“] erklärt hat, gilt als erlaubt bis zum Jüngsten Tag. Was er [Muhammad] für verboten erklärt hat, gilt als verboten bis zum Jüngsten Tag. …“