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Wie soll ein Muslim mit einem Konflikt zwischen dem muslimischen und deutschen Gesetz umgehen?

(Institut für Islamfragen, dh, 13.11.2016) Frage: „Ich bin mit einer behinderten Frau verheiratet. Sie ist stumm und taub. Zunächst haben wir nach einem muslimischen Ehevertrag geheiratet und später nach einem deutschen Ehevertrag [nach dem deutschen Gesetz]. Wohlgemerkt, wir leben in Deutschland. Nun haben die Ärzte uns mitgeteilt, dass meine Frau keine Kinder bekommen kann. Deshalb überlegten wir uns, dass ich nochmals heirate [eine Zweitehe eingehe]. Aber das deutsche Gesetz erlaubt so etwas nicht. Deshalb überlegen wir uns, dass wir bei einem [deutschen] Gericht die deutsche Ehe auflösen. Denn das deutsche Gesetz verlangt nicht, dass man [bei der Scheidung] zu seiner Frau sagt: ‚Du bist geschieden!‘

Darf ein Muslim auf eine deutsche Art und Weise heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.11.2016) Frage: „Ich lebe seit sechs Jahren in Deutschland und bin mit einer deutschen Frau auf die deutsche Art [mit Eheschließung auf einem deutschen Standesamt und nach dem deutschen Gesetz] seit drei Jahren verheiratet. … Früher wusste ich nur, dass sie Christin ist. … Später wurde mir klar, dass sie gar nicht an das Christentum glaubt … Als mir bewusst wurde, und zwar nachdem Allah mir [islamisches] Grundwissen verliehen hatte, dass mein Zusammenleben mit ihr Sünde sein könnte, habe ich Abstand von ihr genommen.

Fatwa zur Frage des Mindestheiratsalters für Frauen im Islam

(Instituts für Islamfragen, dh, 7.11.2016) „Für den Vater gibt es keine Festlegung des [Mindest-]Heiratsalters, wenn er seine Tochter verheiraten möchte. Der Vater darf seine Tochter verheiraten, selbst wenn sie noch jung ist, genau wie ‚der Ehrliche‘ [ein Titel des ersten Kalifen nach Muhammad, Abu Bakr] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – seine Tochter Aischa [mit Muhammad] verheiratet hat, als sie sechs oder sieben Jahre alt war.

Darf ein Muslim in den Ländern der Ungläubigen heiraten, mit der geheimen Absicht, sich später von seiner Frau zu trennen?

Frage: Einige Muslime vereisen ins Ausland, etwa, um zu studieren. Dürfen sie heiraten, mit der [geheimen] Absicht, sich später scheiden zu lassen? Was ist der Unterschied zwischen dieser Heirat und der Genusssehe?

Was muss beachtet werden, wenn eine Frau ihren früheren Ehemann erneut heiratet, der sich von ihr dreimal [d.h. unwiderruflich] hat scheiden lassen?

„Ich war 12 Jahre verheiratet und habe 3 Kinder. Aber meine Ehefrau hat etliche ihrer ehelichen Pflichten nicht erfüllt. Sie sprach lauter [dominanter] als ich. Sie war nicht gepflegt und hat nicht ordentlich gekocht. Ich habe viel ausgehalten, aber sie hat nicht gehorcht.

Gottes Erlaubnis zum Geschlechtsverkehr mit einer Sklavin, ohne sie zu heiraten

„Allah sei Dank! Ein Mann darf sexuellen Umgang nur mit seiner Ehefrau und mit einer Sklavin haben. Die Ehefrau gilt für den Ehemann nur mit einem Ehevertrag als sexuell erlaubt. Die Sklavin gilt für den Mann als sexuell erlaubt, sobald sie als sein Eigentum gilt. Ursprünglich ist sie eine Kriegsbeute. Ein Muslim darf eine Sklavin von einem islamischen Machthaber geschenkt bekommen

Fatwa über die Scheidung von einer minderjährigen Ehefrau

Eine Auslegung des Koranverses 65,4 ‚Wenn ihr Zweifel bei denjenigen eurer Frauen hegt, die keine Menstruation mehr erhoffen, [dann wisst, dass] ihre Frist drei Monate beträgt [im Falle ihrer Entlassung], und [das gleiche gilt für] diejenigen, die [ihres jugendlichen Alters wegen] noch keine Menstruation gehabt haben.‘