(BONN, 06.09.2012) Im Dezember 2011 hatte Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die schrittweise Einführung eines flächendeckenden Islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach beschlossen. Ein Beirat soll vorübergehend (zunächst bis 2019) die Interessen der muslimischen Glaubensgemeinschaften vertreten, solange keine Körperschaft des öffentlichen Rechts als anerkannte islamische Religionsgemeinschaft existiert, die verbindlicher Ansprechpartner für den Staat wäre. Dieses Provisorium ist ein Bruch mit geltendem Verfassungsrecht und laut Schirrmacher darüber hinaus im Hinblick auf die nötige Repräsentanz des gesamten islamischen Spektrums äußerst problematisch: