Schlagwort-Archive: Frauen

Darf ein Muslim seine Frau zum Sex zwingen?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016) Eine Frau darf sich nicht vom Ehebett fernhalten [sich ihrem Ehemann nicht sexuell verweigern], oder sich weigern, ihn [den Ehemann] sie [seine Ehefrau] auf irgendeine Art und Weise sexuell genießen zu lassen, solange dies [die sexuelle Praxis islamisch] erlaubt ist. Immer, wenn er sie zum Sex einlädt, muss sie ihm gehorchen, solange ihr dies nicht schadet oder sie an einer Pflicht hindert.

Darf ein Muslim mit einer verheirateten Frau Geschlechtsverkehr haben, wenn diese Frau schon mit einem anderen Mann verheiratet ist?

(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) Wenn eine Frau verheiratet ist und wird [bei einer militärischen Auseinandersetzung] als Kriegsbeute [von Muslimen] erlangt, gilt sie dadurch als unverheiratet. Derjenige [Muslim], der sie dann besitzt, darf mit ihr Geschlechtsverkehr haben.

Darf ein Muslim die Brüste, die Beine, das Gesäß usw. einer Sklavin berühren, wenn er sie eventuell kaufen würde?

(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) … Al-Baihaqi hat in seinem Werk „as-Sunan al-kubra“ über den Sohn von Umar [einer der Prophetengefährten Muhammads] geschrieben, dass er [der Sohn des Umar] das Bein der Sklavin [in der Öffentlichkeit] entblößte und sie zwischen den Brüsten und am Gesäß anfasste, wenn er eine Sklavin kaufte.

Wie soll ein Muslim mit einem Konflikt zwischen dem muslimischen und deutschen Gesetz umgehen?

(Institut für Islamfragen, dh, 13.11.2016) Frage: „Ich bin mit einer behinderten Frau verheiratet. Sie ist stumm und taub. Zunächst haben wir nach einem muslimischen Ehevertrag geheiratet und später nach einem deutschen Ehevertrag [nach dem deutschen Gesetz]. Wohlgemerkt, wir leben in Deutschland. Nun haben die Ärzte uns mitgeteilt, dass meine Frau keine Kinder bekommen kann. Deshalb überlegten wir uns, dass ich nochmals heirate [eine Zweitehe eingehe]. Aber das deutsche Gesetz erlaubt so etwas nicht. Deshalb überlegen wir uns, dass wir bei einem [deutschen] Gericht die deutsche Ehe auflösen. Denn das deutsche Gesetz verlangt nicht, dass man [bei der Scheidung] zu seiner Frau sagt: ‚Du bist geschieden!‘

Fatwa zur Frage des Mindestheiratsalters für Frauen im Islam

(Instituts für Islamfragen, dh, 7.11.2016) „Für den Vater gibt es keine Festlegung des [Mindest-]Heiratsalters, wenn er seine Tochter verheiraten möchte. Der Vater darf seine Tochter verheiraten, selbst wenn sie noch jung ist, genau wie ‚der Ehrliche‘ [ein Titel des ersten Kalifen nach Muhammad, Abu Bakr] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – seine Tochter Aischa [mit Muhammad] verheiratet hat, als sie sechs oder sieben Jahre alt war.

Dr. Ahmad Subhi Mansour [ehemaliger Dozent an der al-Azhar Universität in Kairo] zur Gewalt des sog. „Islamischen Staates“

(Institut für Islamfragen, dh, 7.11.2016) „… Die Muslimbruderschaft hat eine ganze Generation im Irak und in Syrien umgebracht … dies geschah im Verborgenen, in Zeiten, in denen es noch keine modernen Medien gab. … Was der IS heutzutage tut, ist das Gleiche wie das, was die Araber unter dem Kalifen Abu Bakr [dem ersten Nachfolger Muhammads, 632-634 n.Chr.] und unter ʿUmar ibn al-Khattb [dem zweiten Nachfolger Muhammads, 634-644 n. Chr] taten.

Fatwa zu der Frage, welche Körperteile eine Sklavin im Islam verschleiern muss

(Institut für Islamfragen, dh, 3.11.2016) „Was ist die (islamische) Beurteilung bezüglich der körperlichen Tabuzonen einer Sklavin? [was ist ihre Aura’: Dh., was darf eine Sklavin in der Öffentlichkeit nicht unverschleiert zeigen?).