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Werbung für die zeitlich befristete „Besucher-Ehe“ (arab. Zawāj al-Musāfir“) im Internet

(Institut für Islamfragen, dh, 30.08.2020) Arabische Internetseiten werben für die sogenannte „Besucher-Ehe“ (arab. Zawāj al-Musāfir), einen zeitlich befristeten Ehevertrag, dessen Länge jedoch weder schriftlich im Ehevertrag noch mündlich festgelegt werde.

Schiitischer Gelehrter verteidigt sog. Genuss- bzw. Zeitehe gegen sunnitische Kritik

„Was Allahs Prophet, Allahs Segen sei auf ihm und auf den Seinen, für erlaubt [arab. „halal“] erklärt hat, gilt als erlaubt bis zum Jüngsten Tag. Was er [Muhammad] für verboten erklärt hat, gilt als verboten bis zum Jüngsten Tag. …“

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim fünf Ehefrauen gleichzeitig haben darf

(Institut für Islamfragen, dh, 08.10.2011) Frage: „Ein Mann hat vier Frauen geheiratet. Er hat die erste von diesen verstoßen [sich von ihr scheiden lassen] und eine neue Frau geheiratet. Er hat jedoch bereut, dass er die erste Ehefrau verstoßen hat. Deshalb wollte er die erste Ehefrau noch einmal heiraten. Darf er das?“

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim, der schon verheiratet ist, eine zweite Frau nach dem Prinzip der Passagierehe heiraten darf, selbst wenn er die Absicht hat, sich zu einem späteren Zeitpunkt von ihr scheiden zu lassen

(Institut für Islamfragen, dh, 16.09.2010) Frage: „Ich bin ein Student in einem westlichen Land. Ich leide unter der Versuchung durch die Studentinnen an der Universität wegen ihrer luftigen Kleidung. Herr Scheich, meine Frage ist: Wie wird die Passagierehe beurteilt? Ist sie gleichzusetzen mit der Genussehe? Wohlgemerkt, meine Ehefrau ist bei mir, aber sie leidet unter sexueller Kälte [Lustlosigkeit]?“