Schlagwort-Archive: Geschlechtertrennung

Jordanien: Befindet sich das Land inmitten eines Kampfes um seine Identität?

(Institut für Islamfragen, dk, 21.10.2021) Am 19. Oktober 2021 berichtete die sich im katarischen Besitz befindliche Tageszeitung Al-Quds al-Arabi in London über gesellschaftliche Entwicklungen in Jordanien.

Deutschland: Libanesischstämmigem Oberarzt Einbürgerung verweigert

(Institut für Islamfragen, dk, 16.10.2020) Panorama, das älteste deutsche politische Fernsehmagazin, das vom NDR produziert wird, berichtete am 16. Oktober 2020 über einen Oberarzt mit libanesischem Hintergrund, dessen Einbürgerung vom Verwaltungsgericht in Mannheim abgelehnt worden sei.

Frankreich: Imamin leitet rituelles Gebet aus Sicherheitsgründen an geheim gehaltenem Ort

(Institut für Islamfragen, dk, 11.09.2019) Der Bonner Generalanzeiger berichtete am 9. September 2019, dass in Frankreich zum ersten Mal eine Imamin das muslimische Gebet geleitet habe, und zwar in einer Moschee in Paris.

Darf ein Muslim das unverschleierte Gesicht einer Frau sehen?

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2018) „Die Rechtsgelehrten des Islams vertreten die Meinung, dass ein Mann das unverschleierte Gesicht und die unverschleierten Hände einer Frau sehen darf. … “

Die Begegnung der Geschlechter in Saudi-Arabien

(Institut für Islamfragen, dh, 19.2.2017) Die Begegnung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und in Bildungsinstituten, die die Modernisten anstreben, ist verboten (arab. haram); denn diese Begegnung beinhaltet das unerlaubte Betrachten dessen, was verboten ist; ebenso die verbotene Art, sich zu kleiden, das Zeigen der Körperteile, die tabu sind, das Alleinsein von Männern und Frauen [in einem geschlossenen Raum], was verboten ist, die verbotene Unterhaltung zwischen Männern und Frauen usw.

Iran: Frau als gewähltes Mitglied der Gemeindeverwaltung darf ihr Amt nicht ausüben

(Institut für Islamfragen, dh, 28.01.2014) Die Iranerin Nina Siahkali Muradi wurde Mitte des Jahres 2013 von den Wählern in Qasvin/Iran in die Gemeindeverwaltung hineingewählt. Sie darf ihr Amt jetzt jedoch nicht ausüben, da sie „anziehend“ wirke.