Deutschland: Bundesgerichtshof hält nach Schariarecht geschlossene Kinderehen für schützenswert
(Institut für Islamfragen, dk, 22.23.2018) Am 22. Dezember 2018 berichtete das Gatestone Institute New York darüber, dass der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass das im Juni 2017 vom Bundestag erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nicht mit dem deutschen Grundgesetz übereinstimme, da alle Ehen vom Grundgesetz geschützt seien.