Fatwa über eine gynäkologische Behandlung während des Fastenmonats
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005) Frage: Ein Ehemann stellt folgende Anfrage: Seine Frau müsse sich alle 3 Tage von einem muslimischen Frauenarzt behandeln lassen. Die Behandlung finde im muslimischen Fastenmonat (Ramadan) statt. Die Behandlung beinhalte die Spülung und das Eincremen der Scheide. Macht diese Behandlungsmethode das Fasten seiner Frau ungültig?