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Heirat, Hochzeit

Die Gefahren der Heirat zwischen einem Muslim und einer Jüdin oder Christin

(Institut für Islamfragen, dh, 25.07.2017) „Die Heirat eines Muslims mit einer Jüdin oder Christin beinhaltet einige Gefahren, die zeitgenössische muslimische Gelehrte thematisiert haben, so z.B. Dr. Abdullah Kadiri al-Ahdal:

Darf eine Muslimin einen Nichtmuslim heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 14.05.2017) Die saudische Zeitung „aawsat.com“ zitiert die Antwort Yusuf al-Qaradawis auf das Rechtsgutachten des damaligen sudanesischen Gelehrten und politischen Führers, Dr. Hassan at-Turabi, nach dem eine Muslimin einen Nichtmuslim heiraten dürfe.

Darf eine Muslimin einen Juden oder Christen heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 12.2.2017) Frage: „Ich bin eine 30-jährige Muslimin und bin in einen ausländischen, nicht-muslimischen Mann verliebt, der kein Arabisch spricht. Darf ich einen christlichen Mann heiraten, wenn ich dabei meinen Religion, den Islam, bewahren kann?“

Darf ein Muslim eine Jüdin oder Christin heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 12.2.2017) … Der Koran verkündet, dass Juden und Christen Ungläubige und Polytheisten sind: „Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah; und den Messias, den Sohn der Maria. Und doch war ihnen geboten worden, allein den Einzigen Gott anzubeten.“ (Sure 9,31).

Darf man nach islamischem Recht (arab. Scharia) im Geheimen heiraten bzw. seine Heirat geheim halten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2016) Wenn die Eheschließung mit Wissen des Vormunds [der Frau, da das Schariarecht und die meisten Rechtsgelehrten eine Frau ohne ihren Vormund nicht als voll rechtsfähig betrachten,] und vor zwei anwesenden Zeugen geschieht, ohne die Eheschließung bekannt zu machen, damit bestimmte Verwandte davon nicht erfahren, dann gilt diese [geheim gehaltene Ehe] bei vielen [islamischen] Gelehrten als erlaubt.

Darf eine Muslima selbstständig [ohne Vormund, der sie nach Schariarecht bei der Eheschließung vertreten kann] heiraten?

(Institut für Islamfragen, dh, 8.1.2017) Die meisten [islamischen] Gelehrten machen die Anwesenheit des Vormundes zur Bedingung für die Rechtmäßigkeit der Eheschließung. Eine Frau darf nicht selbstständig [ohne Vormund] die Ehe schließen.