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Zeitehe

Die Zeitehe wird bis heute von einigen – nicht von allen – schiitischen Gruppierungen in Indien, Iran, Irak und Pakistan praktiziert. Von der muslimischen Mehrheit der Sunniten wird sie heute fast durchgängig als eine Form der Prostitution abgelehnt. Man argumentiert dagegen von schiitischer Seite, die Zeitehe sei keine Prostitution, denn bei der Prostitution werde die Frau gedemütigt, degradiert und ausgebeutet, während die Frau bei der Zeitehe ‚freiwillig‘, unter bestimmten, festgelegten Bedingungen für eine gewisse Zeit einen Vertrag mit einem Mann eingehe, den sie sich frei ausgesucht habe.

Grundlagen des islamischen Strafrechts

Die islamische Theologie faßt das islamische Recht (die Sharia) als ein gottgegebenes, vollkommenes Gesetz auf, das nicht von Menschen gemacht und daher nicht hinterfragbar ist. Die Sharia brächte – so die muslimische Apologetik – wenn sie auf der ganzen Welt zur Anwendung käme, allen Menschen Frieden und Gerechtigkeit. Dem Propheten Muhammad wurden die Gebote Gottes durch den Engel Gabriel übermittelt und im Koran und den islamischen Überlieferungstexten niedergelegt. Ausgelegt wurden diese rechtsrelevanten Texte von namhaften Theologen, maßgeblich vor allem den Juristen der ersten islamischen Jahrhunderte.

Kleines Lexikon zur islamischen Familie

Ein Buch des Islaminstituts Bibliografische Daten: Hänssler Taschenbuch, 176 S., Hänssler Verlag, 2002, ISBN 3-7751-3860-9, Artikel-Nr. 393860000. Über das Buch: Christine Schirrmacher bietet in kurzen Artikeln umfassend und leicht verständlich Wissenswertes zur islamischen Familie. Vieles an islamischen Familien erscheint Nichtmuslimen fremd und unverständlich. Doch längst nicht alle Unterschiede sind religiös bedingt. Viele Unterschiede entstammen der […]