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Fatwa über die Mädchenbeschneidung

(Institut für Islamfragen, dh, 30.08.2006) Frage: „Einige muslimische Gelehrte (arab. ‚Ulama‘) lehnen die Mädchenbeschneidung ab, während andere sie befürworten. Wie ist sie aus islamischer Sicht zu beurteilen?“

Beschneidung

Die Beschneidung fordert der Koran nirgends, weder für Jungen noch für Mädchen. Sie ist jedoch in der ganzen islamischen Welt für Jungen obligatorisch, da sie als «sunna» (nachzuahmendes Vorbild) gilt. Sie ist mit einem Familienfest verbunden, das meist stattfindet, wenn der Junge zwischen sieben und zehn Jahre alt ist. Danach gehört der Junge zur Gesellschaft der Männer und wird die Pflichten der Religion mehr und mehr praktizieren (Gebet, Fasten).

Pressemeldung zum Verbot der Genitalverstümmelung bei Frauen

B O N N (27. Dezember 2004) – Am 28.12. 1998 bestätigte der Oberste Verwaltungs­gerichtshof Ägyptens das Verbot der Beschneidung von Frauen. Doch auch nach dem Urteil wurde die Beschneidung weiter praktiziert – nun jedoch illegal außerhalb der Krankenhäuser, meist unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Als Folge kam es zur erneuten Aufhebung des Verbots – unter dem Vorzeichen des Lebensschutzes.