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Fragenkatalog des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages für die Öffentliche Anhörung am 9. Mai 2012

Nach zahlreichen Reisen in die Länder des Nahen und Mittleren Ostens in den vergangenen zwei Jahrzehnten verbrachte ich zu Studienzwecken von Februar bis April 2012 erneut 6 Wochen in Jordanien, Israel und den Palästinensischen Autonomiegebieten und hatte Gelegenheit, mit meinen jüdischen, muslimischen und christlichen Gesprächspartnern die Fragen dieses Gutachtens in den verschiedenen nationalen, religiösen und ethnischen Kontexten zu diskutieren. Die Schilderungen der jeweiligen Situation vor Ort durch meine Gesprächspartner (u.a. Theologen, Politiker, Journalisten, Akademiker) sind in meine Stellungnahme mit eingeflossen.

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim ein Verhältnis mit Sklavinnen haben darf, ohne sie zu heiraten

(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2011) Frage: „Was bedeutet [Sure 23,1-6: ‚Selig sind die Gläubigen, die … sich des Geschlechtsverkehrs enthalten … außer gegenüber ihren Gattinnen, oder was sie (an Sklavinnen) von Rechts wegen besitzen, dann sind sie nicht zu tadeln.‘]: ‚was sie von Rechts wegen besitzen?‘ Welche Bedeutung hat dieser Ausdruck in unserer Zeit und wie wird diese Frage [islamisch] beurteilt?“

Fatwa zu der Frage, wann Muslime den Kampf für den Islam (arab. Djihad) aufnehmen sollen

(Institut für Islamfragen, dh, 25.05.2010) „Einige muslimische Gelehrte beziehen sich auf Quellen [des Islam], die besagen, dass der Kampf in unserer Zeit keine Pflicht mehr sei, weil wir [Muslime] nicht in einer vorteilhaften [militärischen] Lage sind. Wenn wir nicht fähig sind [den Kampf zu führen, so die Argumentation], müssten wir uns an die Vorschriften aus der mekkanischen Zeit halten. Damals ist der Kampf [arab. Djihad] noch nicht als Pflicht vorgeschrieben gewesen.