Fatwa zu der Frage, ob ein muslimischer Ehemann für den Lebensunterhalt seiner widerspenstigen Ehefrau aufkommen muss
(Institut für Islamfragen, dh, 05.09.2010) Frage: „Muss ein Ehemann weiter für den Unterhalt sorgen, wenn eine Ehefrau widerspenstig ist?“ [Wenn eine Ehefrau ihrem Mann den Gehorsam verweigert, ist er nach Shariarecht ermächtigt, ihr den Lebensunterhalt zu entziehen.]