Unterschiedliche Arten von Sklavinnen in Bezug auf Sure 4,3
(Institut für Islamfragen, dh, 30.11.2017) „[Zu der ersten Sorte des Besitzes von Sklavinnen, arab. Sarari]: Diese Sorte des Besitzes von Sklavinnen ist erlaubt für den Mann, der schon mit vier Ehefrauen verheiratet ist. Hier ist der Besitz von Sklavinnen nicht auf eine bestimmte Anzahl von Sklavinnen beschränkt, sei der Besitzer dieser Sklavinnen verheiratet oder nicht verheiratet. … “