Fatwa zu der Frage, ob das Zeugnis einer Frau ausreicht, um den Beginn des Fastenmonats festzulegen
Frage: „Darf eine Frau festlegen, wann der Fastenmonat beginnt?“ [Der Fastenmonat beginnt ungeachtet aller Berechnungen erst mit der offiziellen Sichtung der Neumondsichel durch religiöse Autoritäten. Die Aussage einer Frau gilt nach Schariarecht nur halb soviel wie die Aussage eines Mannes, so dass ihre Aussage durch eine gleichlautende Aussage einer weiteren Frau bestätigt werden muss, um soviel Autorität wie die Aussage eines Mannes zu besitzen.]