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Fatwa über die Pflicht, die Länder zu verlassen, in denen die Scharia nicht das offizielle Gesetz ist

(Institut für Islamfragen, dh, 16.05.2005) Scheich Muhammad Bin Ibrahim Aal al-Scheich erließ eine Fatwa, indem er entschied, dass ein Land, in welchem das islamische Gesetz (arab. Shari’a) nicht das staatliche Gesetz herrscht, kein islamisches Land ist.

Pressemeldung zur Einführung der Scharia in Ägypten am 25. Januar 1980

B O N N (25. Januar 2005) – Auf den Tag genau vor 25 Jahren wurde in Ägypten die Scharia als einzige Quelle der Gesetzgebung eingeführt. 1983 geschah dies mit unterschiedlicher starker Konsequenz im Sudan, 1979 im Iran und in Pakistan, seit 2000 in Teilen Nigerias und 1994 im Jemen und in Libyen.

Grundlagen des islamischen Strafrechts

Die islamische Theologie faßt das islamische Recht (die Sharia) als ein gottgegebenes, vollkommenes Gesetz auf, das nicht von Menschen gemacht und daher nicht hinterfragbar ist. Die Sharia brächte – so die muslimische Apologetik – wenn sie auf der ganzen Welt zur Anwendung käme, allen Menschen Frieden und Gerechtigkeit. Dem Propheten Muhammad wurden die Gebote Gottes durch den Engel Gabriel übermittelt und im Koran und den islamischen Überlieferungstexten niedergelegt. Ausgelegt wurden diese rechtsrelevanten Texte von namhaften Theologen, maßgeblich vor allem den Juristen der ersten islamischen Jahrhunderte.