Schlagwort-Archive: Sexualität

Indoesien: Kommt ein Gesetz gegen Homosexualität und außereheliche Beziehungen?

(Institut für Islamfragen, dk, 27.02.2018) Ben Westcott veröffentlichte am 26. Februar 2018 einen Artikel bei CNN über die Möglichkeit, dass Indonesien innerhalb der nächsten Wochen ein Gesetz erlassen könnte, dass Sex außerhalb der Ehe und gleichgeschlechtlichen Sex kriminalisiert.

Frankreich/Ägypten: Bereits in der Frühzeit der Gründung der Muslimbruderschaft waren Vorwürfe wegen sexueller Nötigung gegen Führer erhoben worden

(Institut für Islamfragen, dh, 31.10.2017) Der arabische Fernsehsender „www.alarabiya.net“ strahlte am 23.10.2017 einen Bericht über den Vergewaltigungsvorwurf vom Hind (Henda) Ayari gegen Tariq Ramadan aus, den Enkel des Gründers der Muslimbruderschaft in Ägypten, Hassan al-Banna.

Fatwa zur Strafe für Homosexualität im Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2017) „Es ist wahrscheinlich unwichtig für die Verhängung der Todesstrafe für Homosexualität, ob die Hinzurichtenden ledig oder verheiratet sind. Die Uneinigkeit unter islamischen Gelehrten betrifft die Art und Weise der Hinrichtung der Homosexuellen.

Fatwa zur Strafe für Homosexuelle und Lesben

(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2017) „Als das Volk Lot sich sexuell abnormal verhielt, haben Männer mit Männern und Frauen mit Frauen verkehrt. Dies ist zweifellos eine Abnormaliität … Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte:

USA: Konvertierter Islamwissenschaftler verteidigt Sklaverei

(Institut für Islamfragen, dk, 13.2.2017) Meira Svirsky berichtete am 12. Februar 2017 beim Clarion Project (Washington DC) über den zum Islam konvertierten Professor für Islamwissenschaften Jonathan A.C. Brown an der Georgetown University, dass er in einer Vorlesung beim International Institute of Islamic Thought gesagt habe, dass es nicht unmoralisch sei, wenn ein Mensch einen anderen Menschen als Besitz habe.

Darf ein Muslim seine Frau zum Sex zwingen?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016) Eine Frau darf sich nicht vom Ehebett fernhalten [sich ihrem Ehemann nicht sexuell verweigern], oder sich weigern, ihn [den Ehemann] sie [seine Ehefrau] auf irgendeine Art und Weise sexuell genießen zu lassen, solange dies [die sexuelle Praxis islamisch] erlaubt ist. Immer, wenn er sie zum Sex einlädt, muss sie ihm gehorchen, solange ihr dies nicht schadet oder sie an einer Pflicht hindert.