Darf ein Muslim die Brüste, die Beine, das Gesäß usw. einer Sklavin berühren, wenn er sie eventuell kaufen würde?
(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) … Al-Baihaqi hat in seinem Werk „as-Sunan al-kubra“ über den Sohn von Umar [einer der Prophetengefährten Muhammads] geschrieben, dass er [der Sohn des Umar] das Bein der Sklavin [in der Öffentlichkeit] entblößte und sie zwischen den Brüsten und am Gesäß anfasste, wenn er eine Sklavin kaufte.