Fatwa zur Strafe für Homosexualität im Islam
(Institut für Islamfragen, dh, 30.06.2017) „Es ist wahrscheinlich unwichtig für die Verhängung der Todesstrafe für Homosexualität, ob die Hinzurichtenden ledig oder verheiratet sind. Die Uneinigkeit unter islamischen Gelehrten betrifft die Art und Weise der Hinrichtung der Homosexuellen.